Fachschule für Sozialpädagogik
Aufnahmevoraussetzungen, Organisation und Abschlüsse
1. Grundsätzlich den Abschluss SEK I (FOR)
2. Zusätzlich einen der folgenden Abschlüsse:
- Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Heilerziehungshelfer, Kinderpfleger, Sozialhelfer) oder
- eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung, die einen Bezug zur Fachschulausbildung aufweist, oder
- Abschluss FOS im Sozial- und Gesundheitswesen, oder
- eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit
Die Aufnahme in einen Fachschulbildungsgang an unserem Berufskolleg setzt den Nachweis eines Führungszeugnisses nach §30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (sog. "Erweitertes Führungszeugnis") voraus.
Ausnahmen:
Wird eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) und ein mindestens ½ jähriges Praktikum in sozialen Einrichtungen (z.B. Zivildienst, diakonisches oder freiwilliges soziales Jahr) nachgewiesen, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.
Bei abweichenden schulischen oder beruflichen Vorqualifikationen lassen Sie sich bitte von uns beraten!
Organisation
Die dreijährige Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum findet wöchentlich an 2 Schultagen von 8 – 17.15 statt.
Während dieser Zeit absolvieren die Teilnehmer/innen ein Praktikum von mindestens 15 - 20 Std./Woche in sozialen Einrichtungen.
Abschlüsse
Sie schließen als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher mit bundesweit anerkannter Fachhochschulreife (optional) ab.
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