HEH/ Fachkraft Arbeits- u. Berufsförderung
Die Abschlussprüfungen
Das Abschlussverfahren wird entsprechend den rechtlichen Vorschriften in zwei Bereiche geteilt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und mindestens 80% Anwesenheitszeit erbracht hat.
- Zunächst erfolgt die staatliche Prüfung zur Heilerziehungshelferin/zum Heilerziehungshelfer entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten.
- Im Anschluss daran findet für die Teilnehmenden aus dem Arbeitsbereich WfbM die Prüfung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufsichtsarbeit(*) und einer praxisbezogenen Projektarbeit mit Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch.
(*Auf die schriftliche Aufsichtsarbeit wird die Klausur im Rahmen der staatlichen Prüfung zum Heilerziehungshelfer angerechnet, so dass hier keine weitere schriftliche Prüfung erfolgt.)
Somit können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung mit diesem Abschlussverfahren eine doppelte Qualifikation erwerben.
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