Fachschule für Heilerziehungspflege
Aufnahmevoraussetzungen, Organisation und Abschlüsse
2. Zusätzlich einen der folgenden Abschlüsse:
- Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Heilerziehungshelfer, Sozialhelfer) oder
- eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung, die einen Bezug zur Fachschulausbildung aufweist, oder
- Abschluss FOS im Sozial- und Gesundheitswesen, oder eine fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit
- Die Aufnahme eines Fachschulbildungsganges an unserem Berufskolleg setzt den Nachweis eines aktuellen Führungszeugnisses nach § 30 a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz voraus. Die erforderliche Bestätigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt wird mit den Unterlagen für die Zusage verschickt.
Zusätzliche Möglichkeiten/Ausnahmen:
Wird eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) und ein mindestens ½ jähriges Praktikum in sozialen Einrichtungen (z.B. Zivildienst, diakonisches oder freiwilliges soziales Jahr) nachgewiesen, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.
Bei abweichenden schulischen oder beruflichen Vorqualifikationen lassen Sie sich bitte von uns beraten!
Organisation
Die dreijährige Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum findet wöchentlich an 2 Schultagen von 8 – 17.15 statt.
Zusätzlich absolvieren die Teilnehmer/innen ein Praktikum von 19,25 Std./Woche in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe.
Die Organisation einer geeigneten Praxisstelle wird durch das Berufskolleg unterstützt und koordiniert.
Abschlüsse
Sie schließen als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/ staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger mit bundesweit anerkannter Fachhochschulreife (optional) ab.
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